Seit 01.01.2019 gilt die Registrierungspflicht für SIM-Karten. Ein noch interessanteres Datum ist der 1.September 2019, bis zu spätestens diesem Datum müssen die SIM-Karten registriert sein, wenn sie weiterfunktionieren sollen…
Da wird sich weisen, wie viele anonyme SIM-Karten in Alarmanlagen verwendet wurden, die dann nicht mehr Kontakt zur Leitstelle aufnehmen können… oder werden die Alarmanlagenerrichter im Zuge eines Service/Wartungsvertrages mit dem Kunden die Karten austauschen und wieviele Kunden haben überhaupt einen Servicevertragt?
Weblink: DerStandard.at
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